1.
Name, Ort und Zuständigkeitsbereich / Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen Türkischer Elternbund Wedel e. V.
In der türkischen Sprache lautet der Name: Wedel Türk Veliler Birligi (WTVB), Vereinsitz ist Stadt Wedel.
Der Gerichtsstand des Vereins: Pinneberg.
Der Verein ist in der Vereinsregister Pinneberg eingetragen.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2.
Zweck und Ziele des Elternbundes
- Der Bund arbeitet an der Lösung der Probleme türkischer Kinder, die in Kindergarten
- sowie Schule und Privatleben auftreten.
- Wenn die Kinder schulische und erzieherische Probleme haben, will der Bund die Eltern darüber informieren, wie diese Probleme am besten zu lösen sind und ihnen das pädagogische und schulische
System in Wedel erläutern.
- Der Bund informiert die Eltern über die Aufgaben und Verantwortung sowohl der Schule als auch der Familie im Bereich der Entwicklungsbedürfnisse der Kinder und wie man diesen gerecht werden
kann.
- Der Bund bezweckt, dass den türkischen Kindern die Muttersprache türkisch und in den weiterführenden Schulen als die dritte Sprache neben englisch im hiesigen Schulsystem unterrichtet wird.
Unser Ziel ist es, dass die türkische Sprache als dritte Fremdsprache (wie andere Fremdsprachen auch) in den Schulen anerkannt wird.
- Kulturelle Veranstaltungen sowie sportliche Aktivitäten sollen ferner die Integrationsfördernde Pflege der türkischen Kultur und auch anderen Kulturen dienen.
- Wir streben an, dass jedes Kind von Geburt an, Anrecht auf einen Kindergartenplatz hat, und mit mehrsprachigem Bildungsprozess minimalen Schwierigkeiten auf seinem Lebensweg vorbereitet wird.
- Der Elternbund strebt die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Verbänden und der Behörden in Bezug auf die Lösung gemeinsamer Probleme an.
- Der Elternbund ist überparteilich und verfolgt ausschließlich unter 2a) bis 2g) genannte Punkte. Der Elternbund verfolgt keine politischen oder religiösen Zielsetzungen.
- Um den obigen Punkten gerecht werden zu können, richtet der Elternbund die Aktivitäten und Veranstaltungen an alle Mitglieder und Interessenten: Zur Verbreitung der genannten Ziele dienen
auch die öffentlichen Medien, wobei aber eigene Broschüren, Zeitungen usw. herausgegeben werden können.
3
Gemeinnützigkeit / Mitgliedsbeiträge
- Der Verein Türkischer Elternbund Wedel e. V. darf sich nicht mit anderen Vereinen oder anderen Gründungen vereinigen. Der Verein und sein Vorstand darf nicht mit Vereinen oder Bündnissen
zusammenarbeiten, die gegen die demokratischen Grundordnungen verstoßen. Wenn dieses der Fall ist, wird der Vorstand von seinen Aktivitäten durch den Mitgliederversammlungsbeschluss des
Elternbundes abgesetzt.
- Der Türkischer Elternbund Wedel e. V. mit Sitz in Wedel, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke " der Abgabeordnung.
Zweck des Bundes ist, die Förderung der Jugendpflege, Jugendfürsorge, Bildung und Erziehung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erste Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Der von der Mitgliederversammlung beschlossene Jahresbeitrag ist mit Beginn des Geschäftsjahres fällig. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird in der Mitgliederversammlung festgelegt. Die
Mitgliederversammlung kann den Vorstand ermächtigen, Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern, Schülern und Studenten die Beiträge ganz oder teilweise zu erlassen.
4.
Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Jeder, der unsere Ziele anerkennt und das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann Mitglied werden
- Die Anmeldung zur Mitgliedschaft wird schriftlich beim Vorstand eingereicht. Der Vorstand berät und teilt das Ergebnis dem Antragsteller schriftlich mit.
- Bei Ablehnung des Antrags kann der Antragsteller sich schriftlich an die Mitgliederversammlung wenden.
- Personen, die den Elternbund geistig und materiell unterstützen, können durch den Vorstandsbeschluss Ehrenmitgliedschaft erwerben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, aber
nicht zu Stimmabgabe berechtigt und können nur Ehrenämter bekleiden.
- Der Ausschuss eines Mitgliedes kann durch Beschluss des Vorstandes ausgesprochen werden, wenn:
-
- das Mitglied das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt;
- es trotz zweimaliger Aufforderung über den Schluss des Geschäftsjahres hin aus seine Beitragsschulden nicht beglichen hat;
- ein anderer Grund vorliegt.
- Der Beschluss über den Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen den Beschluss ist binnen einer Frist von einem Monat Berufung einzulegen. Steht ein Ausschluss eines
Mitgliedes bevor, dann ist das Mitglied während dieser Zeit sowohl von allen Ämtern als auch von allen Pflichten und Aufgaben entbunden.
- Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung und Ausübung der Mitgliederversammlung zukommenden Rechte.
5.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet mit dem Ableben eines Mitgliedes. Das Mitglied kann seine Mitgliedschaft schriftlich auflösen, indem seine Kündigung schriftlich an den Vorstand gerichtet wird. Die
Kündigung kann nur zum Schluss eines Kalenderjahres erfolgen und muss spätestens 3 Monate vor Ablauf des Jahres schriftlich eingereicht werden.
9.
Prüfungsausschluss
Er ist Beratungs- und Prüfungsorgan des Elternbundes. Er wird jeweils für 2 Jahre von der Mitgliederversammlung (wenn nicht anders gewünscht) mit offener Abstimmung gewählt. Das für den Vorstand
gültige Wahlsystem gilt auch für den Prüfungsausschuss. Er besteht aus 2 Mitgliedern und 1 Stellvertreter. Er macht dem Vorstand Vorschläge, gibt Ratschläge, überprüft die Vereinskasse und
erfüllt satzungsgemäß seine Aufgaben.
11.
Finanzielle Angelegenheiten
- Alle Beträge über € 300,-- werden auf das Konto des Elternbundes eingezahlt. Kontoführungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertretern und Kassierer mit gemeinsamer
Unterschrift. Für Ausgaben, die €200,00 überschreiten, benötigt man intern die Zustimmung des gesamten Vorstandes.
- Alle Belege von Einnahmen und Ausgaben werden vom Kassenwart entsprechend ihrer Reihenfolge aufgelistet. Der Vorstand hat das alleinige Recht, Quittungen auszustellen. Vorstandsmitglieder,
die sich unrechtmäßig in Besitz von Eigentum und Geld des Elternbundes bringen, werden strafrechtlich verfolgt.
Diese Satzung wurde in der vorliegenden Fassung am 15.09.2002 auf der Gründungsveranstaltung beschlossen. Auf der Mitgliederversammlungen am 20.06.2003 und 10.01.2004 wurde der Satzung gemäß den
Vorgaben des Finanzamtes Itzehoe geändert.
Sie können die Original-Satzung, die massgeblich im Falle von
Unklarheiten ist, hier auch als pdf herunter laden.